Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Teilnahmebedingungen Live-Rollenspiel-Veranstaltungen und Events der Nebellande Plattform
Stand: August 2024 (diese AGB ersetzen alle vorherigen)
1. Geltungsbereich, Vertragsgegenstand und Vertragsschluss
1.1 Die Allgemeinen Geschäfts-, bzw. Teilnahmebedingungen, gelten für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung möglichen Belange.
1.2 Vertragspartner sind der Teilnehmer und der Veranstalter.
1.3 Der Vertrag kommt zustande durch die Anmeldung des Teilnehmers.
1.4 Jeder Teilnehmer erkennt die Rechte und Pflichten in diesen AGB sowie die Sicherheitsbestimmungen als auch die Pflichten, die sich aus den Spielregeln und/oder Verhaltenshinweisen ergeben an.
1.5 Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass seine Daten von Beginn der Anmeldung an in einer automatisierten Kundendatei, die von der APAREX UG verwaltet wird, geführt werden. Die gespeicherten Daten zur Person des Teilnehmers können Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, Email sowie Teilnahmeart umfassen. Diese Daten werden auf unbegrenzte Zeit und/oder gemäß DSGVO gespeichert. Freiwillig angegebene Daten zum Gesundheitszustand des Teilnehmers werden vertraulich behandelt und nicht elektronisch gespeichert oder weitergegeben.
1.6 Eine Bestellung durch den Teilnehmer erfolgt durch Absendung eines Bestellformulars auf der Internethomepage https://nebellan.de
1.7 Die Bestellung des Teilnehmers ist ein bindendes Angebot. Der Teilnehmer erhält hierüber eine automatische Auftragsbestätigung per E-Mail.
1.8 Der Umfang der vertraglichen Leistung im Rahmen der jeweiligen Veranstaltung ergibt sich aus den Informationsunterlagen, den Angaben auf https://nebellan.de sowie der dazugehörigen Subdomains, gegebenenfalls vorhandenen Anmeldeformularen und der Teilnahmebestätigung des jeweiligen Veranstalters. Bei Widersprüchen und in jedem Fall ist die Leistungsbeschreibung in der Buchungsbestätigung ausschlaggebend.
1.9 Der Vertrag kommt erst durch die separate Zusendung des Teilnahmetickets zustande. Vorher abgegebene Angebote durch die APAREX UG sind freibleibend.
1.10 Bestellt der Teilnehmer das Ticket auf elektronischem Wege, werden der Vertragstext sowie diese AGB in wiedergabefähiger Form gespeichert und auf Verlangen des Teilnehmers per E-Mail zugesandt.
1.11 Erfolgt die Bestellung von Tickets im Rahmen einer Sammelbestellung, versendet der Veranstalter sämtliche Tickets an die Person, welche diese bestellt hat. Mit Zusendung der Tickets an diese Person ist die Lieferpflicht der Tickets vom Veranstalter erfüllt.
2. Anmeldung und Vertragsschluss
2.1 Für den Erwerb von Online-Tickets auf www.nebellan.de hat der Kunde die Möglichkeit, ein Kundenkonto zu eröffnen. Hierfür muss er sich einmalig über das entsprechende Eingabefeld „LogIn/Registrieren“ auf https://nebellan.de unter wahrheitsgemäßer Angabe seiner E-Mail-Adresse sowie eines von ihm gewählten Passwortes registrieren. Nach erfolgter Registrierung senden wir ihm per E-Mail einen Link zur Bestätigung seiner Anmeldung. Mit diesen Zugangsdaten (E-Mailadresse, Passwort) kann er sich danach auf der Seite „Mein Konto“ anmelden, um Online-Tickets zu erwerben. Die Anmeldung zur Teilnahme an den Veranstaltungen ist ausschließlich über die Webseite https://nebellan.de möglich.
2.2 Der Kunde trägt das Risiko für die Auswahl der richtigen Veranstaltungsdaten (u. a. Ort, Datum, SC/NSC, Unterbringung).
2.3 Mit Zustellung der Kartenbestellnummer per E-Mail gilt das Angebot des Kunden durch den Veranstalter als angenommen.
2.4 Sollte, aus welchen Gründen auch immer, die von dem Teilnehmer gewünschte Anzahl von Online-Tickets nicht verfügbar sein, wird er hierüber noch vor Abschluss des Vertrages benachrichtigt und er ist an sein Angebot nicht mehr gebunden.
2.5 Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln, keinem Dritten mitzuteilen und diese so aufzubewahren, dass Dritten keine – auch keine zufällige – Kenntnisnahme ermöglicht wird. Er ist weiter verpflichtet, keinem Dritten die Nutzung seines Kundenkontos über seine Zugangsdaten zu ermöglichen. Sofern er Anlass zu der Vermutung hat, dass Dritte Kenntnis von seinen Zugangsdaten haben oder ein Missbrauch vorliegt, ist er verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich oder per E-Mail zu informieren. Er haftet grundsätzlich für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung seines Kundenkontos vorgenommen werden, es sei denn, er hat den Missbrauch seines Kundenkontos nicht zu vertreten, weil keine Verletzung der bestehenden Sorgfaltspflichten vorliegt.
2.6 Mit der Registrierung nach Ziffer 2.1 sichern der Kunde zu, dass alle von ihm angegebenen Daten richtig und vollständig sind. Tritt nach der Registrierung eine Änderung der angegebenen Daten ein, so ist er verpflichtet, die Angaben in seinem Kundenkonto umgehend selbst zu ändern. Ändert sich seine E-Mailadresse, senden wir ihm zur Bestätigung der Änderung per E-Mail einen Link an die neue Adresse zu.
2.7 Nach der erfolgten Zahlung werden die Tickets an den Kunden versandt.
3. Absage und/oder Änderung des Termins bzw. des Orts der Veranstaltung, Abbruch einer Veranstaltung
3.1 Aus dringlichen Gründen kann der Veranstalter mit einer angemessenen Frist die Veranstaltung absagen, z.B. weil Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder die Durchführung der Veranstaltung nicht zumutbar ist, weil die wirtschaftliche Opfergrenze aus nicht von ihm zu vertretenden Umständen überschritten wird.
3.2 Im Fall der vollständigen Absage der Veranstaltung erstattet der Veranstalter die geleistete Zahlung innerhalb von 14 Tagen in voller Höhe zurück. Daneben angefallene Kosten des Kunden werden nicht erstattet. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen. Rückerstattungsanspruch aus oben genanntem Grund auf den Nennwert der Eintrittskarte besteht nur bis zum oder ab dem neu festgelegten Veranstaltungstermin.
3.3 Da vertragliche Beziehungen ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Veranstalter zustande kommen, haben wir keine nebenvertragliche Informationspflicht z. B. über Absage oder Verlegung einer Veranstaltung.
3.4 Die jeweilige Veranstaltung wird bei jeder Witterung durchgeführt. Sollten die Witterungsumstände jedoch Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit für Teilnehmer oder Erfüllungsgehilfen befürchten lassen, wird die jeweilige Veranstaltung sofort abgebrochen oder zeitweise unterbrochen. In diesem Falle sowie bei Abbruch einer Veranstaltung aus sonstigen Gründen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.
3.5 Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des ggf. bereits entrichteten Teilnahmebetrages von der Veranstaltung auszuschließen.
3.6 Die Teilnehmeranzahl der jeweiligen Veranstaltungen ist begrenzt. Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung jederzeit für weitere Teilnehmeranmeldungen ohne jegliche Vorankündigung zu schließen, sobald er dies für notwendig erachtet.
4. Haftung für Schäden
4.1 Der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
4.2 Von der vorstehenden Haftungsbeschränkung unberührt bleibt die Haftung des Veranstalters für anfängliche Unmöglichkeit und für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von der vorstehenden Beschränkung unberührt.
4.3 Der Veranstalter haftet nicht für verloren gegangene oder beschädigte Sachen.
4.4 Für selbst verschuldete Schäden haftet grundsätzlich der Verursacher. Eine eigene Haftpflichtversicherung des Teilnehmers wird generell vorausgesetzt.
4.5 Soweit wir für sonstige Schäden aufgrund des Vertrages haften, ist unsere Haftung auf das dreifache Teilnahmeentgelt beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch dann, wenn der Eintritt des Schadens durch Verschulden eines Leistungsträgers verursacht wurde.
4.6 Der Teilnehmer bestätigt mit der Bestellung, dass er sich der Natur der Veranstaltung und den damit verbundenen Risiken bewusst ist. Die Veranstaltung ist ein Geländespiel inklusive Kämpfen mit Polsterwaffen bei Tag und bei Nacht in einer nicht ausgeleuchteten Umgebung. Jeder Teilnehmer hat die Möglichkeit, sich bei für seine Einschätzung zu risikoreichen Situationen jederzeit aus dem Spiel herauszunehmen und nicht daran teilzunehmen. Eine Haftung seitens des Veranstalters im Rahmen der Natur der Veranstaltung besteht nicht. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
4.7 Das Befahren des Geländes und des Parkplatzes mit Fahrzeugen jeglicher Art geschieht auf eigene Gefahr. Eine Haftung für Beschädigungen ist ausgeschlossen. Der Teilnehmerparkplatz ist nicht überwacht und das Parken erfolgt ebenfalls auf eigene Gefahr. Für Diebstahl und Beschädigungen wird eine Haftung ausgeschlossen.
4.8 Im Übrigen haften der jeweilige Veranstalter und seine Erfüllungsgehilfen auch nicht für Störungen gleich welcher Art, die durch Umstände außerhalb ihres Einflussbereiches hervorgerufen werden.
5. Altersnachweis und Teilnahme unter 18 Jahren
5.1. Das Mindestalter regulärer Teilnehmer beträgt 18 Jahre. Für minderjährige Teilnehmer können Sonderreglungen vorgenommen werden, z. B. in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder einer Erziehungsbeauftragten Person. Eine Erziehungsbeauftragte Person ist jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG). Eine Einschränkung für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gilt zusätzlich: Diese dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten teilnehmen.
5.2 Erziehungsbeauftragte Personen haben einen schriftlichen Nachweis ihrer Beauftragung mitzuführen und auf Verlangen eine Kopie des Ausweises der sorgeberechtigten Person vorzuzeigen. Ebenso muss das Kind oder die jugendliche Person eine Kopie der Beauftragung immer mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen können.
5.3 Ausnahmeregelungen bezüglich der begleitenden Aufsichtsperson bedürfen der Schriftform.
5.4 Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nicht aktiv an Schlachten teilnehmen.
6. Pflichten des Teilnehmers
6.1 Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere den daraus folgenden Risiken bewusst (Nachtwanderungen, Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen etc.).
6.2 Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbsttätig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer möglichen Zulassungsprüfung des Veranstalters zu unterziehen. Allerdings ist er während der Dauer des Spiels weiterhin für die Sicherheit seiner Ausrüstung selbst verantwortlich. Der Veranstalter behält sich vor, für ihn fragwürdige Ausrüstungsgegenstände ohne Angabe von Gründen für die Veranstaltung nicht zuzulassen. In diesem Fall ist der Teilnehmer verpflichtet, den jeweiligen Gegenstand umgehend aus dem Spielgebiet (Zimmer/Zelt oder Anhänger) zu entfernen.
6.3 Der Teilnehmer verpflichtet sich, nach Möglichkeit gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Primär zählen dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb der dafür vorgesehenen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen oder nicht überprüften Waffen oder Ausrüstung. Er verpflichtet sich ebenso, auf die Gesundheit der anderen Teilnehmer bei Kämpfen und anderen Situationen zu achten. Dies bedeutet unter anderem: Er bremst seine Schläge mit der Polsterwaffe ab, er nimmt Rücksicht auf offensichtlich ängstliche oder mit der Situation überforderte Mitspieler, insbesondere bei Kämpfen oder anderen Actionelementen, er benutzt keine nicht zugelassenen oder den Sicherheitsbestimmungen nicht genügenden Ausrüstungsgegenstände und er gibt keinen Alkohol weiter an Minderjährige. Ebenso verpflichtet er sich auf sein Lagerfeuer zu achten und die aktuellen Brandschutzbestimmungen zu befolgen und das Feuer nicht unbeaufsichtigt zu lassen, im Wald nicht zu rauchen und insbesondere keine Glasscherben auf dem Gelände liegenzulassen. Der Teilnehmer verpflichtet sich, auf seinen Alkoholkonsum zu achten. Dies bedeutet, er verpflichtet sich, auf übermäßigen Alkoholkonsum zu verzichten und sich, sobald er diesen konsumiert hat, für den laufenden Tag nicht mehr an Kämpfen zu beteiligen.
6.4 Den Anweisungen des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten. Mündliche Zusagen durch einen Angestellten des Veranstalters, Vertretern oder von sonstigen Hilfspersonen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter.
6.5 Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere Personen gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters in schwerwiegender Art und Weise nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass dem Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnahmebetrages (auch nicht anteilig) zukommt.
7. Urheberrechte und Recht an Bild und Ton
7.1 Alle Rechte an Tonaufnahmen, Filmaufnahmen sowie Fotografien sind dem Veranstalter vorbehalten.
7.2 Fotografieren für den rein privaten Gebrauch mit Handys ist gestattet. Die Persönlichkeitsrechte Dritter sind dabei jederzeit zu wahren. Das Herstellen von Film- oder Tonaufnahmen jeglicher Art sowie deren Veröffentlichung online oder offline ohne Genehmigung des Veranstalters sind verboten. Aufnahmen für rein private Zwecke sind erlaubt und auf Verlangen dem Veranstalter zur Verfügung zu stellen.
7.3 Der Teilnehmer erklärt sich mit der – auch öffentlichen und gewerblichen – Verwertung und Verwendung von ihn darstellendem Bild- und Tonmaterial einverstanden, welches ihn – auch in Teilen – abbildet oder betrifft. Dies gilt räumlich und zeitlich unbegrenzt. Der Veranstalter und durch ihn beauftragte Dritte sind berechtigt, im Rahmen der Veranstaltungen Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen der Besucher ohne Vergütung für die abgebildeten Personen herzustellen und in jeder Art und Weise umfassend in allen bekannten und zukünftigen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zur Berichterstattung in allen Medien eingeschlossen Internet, auf Ton- oder Bildtonträgern sowie zur Bewerbung des Veranstalters, zur Sponsorenakquise und zu allen sonstigen Geschäftstätigkeiten des Veranstalters und seiner verbundenen Unternehmen. Sämtliche Rechte dürfen auch zu vorstehenden Zwecken auf Dritte übertragen werden.
7.4 Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, besprochenen Idee, Namen, Hintergründe, Storylines, Bilder, Logos sowie an dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten. Dies gilt auch für eigene – auf Basis dieser erstellten Bilder, Logos, Eigennamen und Hintergründen – erstellte Bilder, Logos und Hintergründen.
7.5 Jede öffentliche oder gewerblich Nutzung/ Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit vorherigem schriftlichem Einverständnis des Veranstalters zulässig.
8. Zahlung/Rücktritt/Storno/ (Ticket-) Widerruf
8.1 Die Zahlung des Teilnahmebetrages erfolgt grundsätzlich im Voraus. Der Teilnehmer verpflichtet sich, seinen Teilnahmebetrag rechtzeitig und im Voraus zu entrichten. Zahlungen auf der Veranstaltung selbst sind nur nach Absprache möglich.
8.2 Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnahmebetrages im Scheckverfahren eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer die anfallenden Bankgebühren zu tragen.
8.3 Bei Anmeldung im Namen und Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.
8.4 Möchte der Kunde an der Veranstaltung nicht teilnehmen und/oder ist ihm ein Besuch der Veranstaltung nicht möglich, so kann der Kunde sein Ticket einem Dritten an seiner statt übertragen. Die Übertragung ist dem Veranstalter mitzuteilen. Im Übrigen ist ein Rücktritt/Storno, ohne rechtliche und ihn berechtigende Gründe, für den Kunden nicht möglich.
8.5 Ein Widerrufsrecht ist nach §312b Abs. 3 Nr. 6 BGB ausgeschlossen und nicht auf Ticketkäufe anwendbar. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht ausgeschlossen ist. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Veranstalter bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.
9. Nebenabreden
9.1 Ergänzungen, Änderungen, Stornierungen und Nebenabreden (gleich welcher Art) bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters. Das gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
10. Salvatorische Klausel
10.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge Änderung der Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden oder weisen diese AGB Lücken auf, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übrigen Bestimmungen dieser AGB davon unberührt und gültig bleiben. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt und von der anzunehmen ist, dass die Parteien sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit gekannt oder vorhergesehen hätten. Entsprechendes gilt, falls diese AGB eine Lücke enthalten sollten.